Die Kirchenvorstandssitzungen sind öffentlich, bei Interesse melden Sie sich bitte im Pfarrbüro an.
Sie haben Fragen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir sind für Sie da.
Sigrun Sellmeier Vertrauensfrau
Sigrun.Sellmeier@gmx.de oder per Telefon 089 950 45 85
Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher aus Ismaning und Unterföhring:
obere Reihe: Sandra Bauer, Astrid Blechschmidt, Annette Ganssmüller-Maluche, Dr. Alexander Greulich, Julian Hensold, Kathrin Hiederer
untere Reihe: Thomas Hödl, Eva Hübner, Carsten Klingenberg, Ulrike Kohrt, Silke Levermann, Sigrun Sellmeier
Dem erweiterten Kirchenvorstand gehören an:
Bernhard Heerdt, Elke Krüger
Sitzungen:
Die Sitzungen sind (außer bei Personalangelegenheiten) öffentlich.
Bedeutung des Kirchenvorstands:
Der Kirchenvorstand ist das Leitungsteam der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde in allen Belangen. Er trägt die Verantwortung und trifft verbindliche Entscheidungen für alle Aufgaben und Aktivitäten, für rechtliche und geistliche Fragen im Leben der Gemeinde. Pfarrerinnen und Pfarrer und Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher arbeiten gemeinsam an der Umsetzung dieser Aufgaben.
Aufgaben und Rechte des Kirchenvorstands:
Gottesdienst
Der Kirchenvorstand verantwortet den Rahmen der Gestaltung und liturgischen Handlungen eines Gottesdienstes. Ebenso beschließt er über die Einführung neuer Gottesdienstformen und die Gottesdienstzeiten. Haben Sie Anregungen für den Gottesdienst? Die Mitglieder des Kirchenvorstands sind Ihre Ansprechpartner.
Konfirmandenunterricht / Religionsunterricht / Kindergottesdienst
Der Kirchenvorstand ist verantwortlich etwa für die Planung und Inhalte des Konfirmandenunterrichtes. Formen des Kindergottesdienstes werden beschlossen.
Kirchliche Gebäude
Der Kirchenvorstand trägt Sorge für die Gebäude und ihre Nutzung.
Christliche Lehre und christliches Leben
Im Kirchenvorstand werden Fragen des christlichen Glaubens und des Lebens besprochen, z.B. wie kann das Evangelium heute glaubwürdig verkündet werden? Besetzung der Pfarrstellen: Wenn eine Pfarrstelle neu besetzt werden muss, wirkt der Kirchenvorstand bei der Besetzung mit. Alternierend wählt er aus drei vorgeschlagenen Kandidatinnen/Kandidaten aus oder stimmt einem Vorschlag des Landeskirchenrates zu bzw. lehnt ihn ab.
Förderung des Gemeindeaufbaus und des Gemeindelebens
Der Kirchenvorstand unterstützt und fördert vor allem die Bereiche: Diakonie, Mission, Seniorenarbeit, Jugendarbeit, Eltern- und Familiendienste, Kirchenmusik, Ökumene etc.
Spenden
Für besondere kirchliche Aufgaben engagieren sich die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher, um Spenden und freiwillige Dienstleistungen zu gewinnen.
Auf vermögensrechtlichem Gebiet hat der Kirchenvorstand folgende Aufgaben
Er beschließt über Haushaltsplan und Rechnung und stellt Mitarbeitende in der Kirchengemeinde ein. Er verwaltet das Ortskirchenvermögen.
Aber nicht nur innerhalb der Gemeinde kann der Kirchenvorstand Einfluss nehmen – auch auf landeskirchlicher Ebene wirkt er mit:
Die Kirchenvorstände schicken aus ihrem Team Frauen und Männer in die Dekanatssynoden, die regionalen Kirchenparlamente. Alle sechs Jahre wählen sie die Mitglieder der Landessynode. Diese besteht aus Ehrenamtlichen der verschiedensten Berufe und Regionen.